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Milchverträge werden zwecks Stabilisierung des Marktes verbindlich

Dieser Inhalt wurde am 31. August 2011 - 12:15 publiziert
(Keystone-SDA)

Der Bundesrat gibt den Milchbauern nach: Er hat beschlossen, gewisse Punkte in Milchverträgen für alle verbindlich zu erklären. Verträge müssen neu schriftlich abgeschlossen werden. Zudem müssen alle Milchbauern 1 Rappen pro Kilo Milch für den Abbau des Butterbergs zahlen.

Damit unterstütze der Bundesrat die Bestrebungen der Branchenorganisation Milch (BO Milch) zur Stabilisierung des Milchmarkts, heisst es in der Mitteilung. Die Bestimmungen gelten für alle Milchbauern - auch für solche, die nicht Mitglieder der BO Milch sind.

Der Weg für diesen Entscheid wurde erst vor wenigen Tagen frei: Mehrere Organisationen regionaler Milchproduzenten zogen eine Klage teilweise zurück. Diese hatten sie eingereicht, nachdem die BO Milch die Eckpunkte eines Standardvertrags für den Milchkauf sowie eine Abgabe von 1 Rappen pro Kilo Milch an ihrer Delegiertenversammlung vom 3. Mai 2011 beschlossen hatte.

Am 24. August nun haben die BO Milch und die Kläger einen aussergerichtlichen Vergleich abgeschlossen und es dem Bundesrat damit ermöglicht, den Entscheid vom Mittwoch zu fällen.

Verträge nur noch schriftlich

Neu muss jeder Milchkaufvertrag die Milch in A-, B- und C-Milch aufteilen. A-Milch ist Milch bester Verwertbarkeit, B-Milch wird zu Produkten ohne Grenzschutz verarbeitet, und C-Milch steht für den freien Export zum Weltmarktpreis zur Verfügung.

Die Verträge sind zudem schriftlich abzuschliessen - und zwar vom Milchbauern über den Händler bis zum Milchverwerter. Verträge über grössere Mengen müssen neu an die BO Milch gemeldet werden. Wie Simon Hasler vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) auf Anfrage der sda sagte, gilt diese Regel ab 10 Millionen Kilogramm Vertragsmilch pro Jahr.

Mit der Abgabe von 1 Rappen pro Kilo vermarktete Milch können laut BLW jährlich rund 34 Millionen Franken für die Entlastung des Buttermarkts eingesetzt werden. Diese Abgabe gilt bis Ende April 2013 auch für Nichtmitglieder der BO Milch.

Die neuen Bestimmungen gelten ab dem 1. Oktober 2011.

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