Luzerner Gemeinden können Villenzonen schaffen
Luzern - Die Luzerner Gemeinden können Villenzonen schaffen. Der Kantonsrat hat bei der Behandlung des Richtplanes diese Möglichkeit ausdrücklich bestätigt. Der Kantonsrat wird den Richtplan am Dienstag fertig beraten.
Zentrales raumpolitisches Ziel des Richtplanes ist die Ausrichtung des Kantons auf den Metropolitanraum Zürich. Der Richtplan legt Zentren und Entwicklungsachsen fest und sieht wirtschaftliche Entwicklungs- sowie Wohnschwerpunkte vor. Bei letzteren geht es um die umstrittenen Villenzonen, die Gemeinden unter gewissen Bedingungen schaffen können.
Die Villenzonen müssen an ein Siedlungsgebiet angrenzen und in der Bauzone liegen. Sie müssen auch in einer regionalen Entwicklungsstrategie eingebettet sein. Das Parlament lehnte es mit 51 zu 47 Stimmen ab, diese Bedingungen zusätzlich zu verschärfen.
Für die bürgerliche Ratsmehrheit sind Villenzonen nichts wirklich Neues. Mit der Aufnahme im Richtplan könne die Entwicklung aber koordiniert werden, sagte Peter Zurkirchen (CVP).
Villenzonen brächten einer Handvoll Gemeinden zu einem hohen Preis etwas mehr Geld, kritisierte dagegen Alain Greter (Grüne). Gut Verdienende könnten sich mit diesen Zonen von raumplanerischen Grundsätzen freikaufen. Die Linke forderte deshalb einen Verzicht auf die Villenzonen.