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Liechtensteiner Regierung muss sich zur Abtreibungsfrage äussern

Dieser Inhalt wurde am 19. Oktober 2011 - 20:27 publiziert
(Keystone-SDA)

Im Fürstentum Liechtenstein zeichnet sich in der umstrittenen Frage des Schwangerschaftsabbruchs keine rasche Lösung ab. Der Ball liegt bei der Regierung, die Stellung beziehen muss zur Frage, ob Abtreibungen im Ausland strafrechtlich verfolgt werden sollen.

Das Parlament in Vaduz, der Landtag, überwies am Mittwoch eine parlamentarische Initiative. Sie verlangt, dass Frauen, die im Ausland abtreiben lassen, im Fürstentum nicht mehr strafrechtlich belangt werden. Die Regierung soll sich dazu äussern und allenfalls eine Alternativ-Lösung vorschlagen.

In der Praxis ist es in den letzten Jahren nie zu einer Verurteilung wegen einer Abtreibung gekommen. Der von den zwei grossen Parteien lancierte Vorstoss ist nicht unumstritten. In Leserbriefen und am Mittwoch im Parlament wurde er als "Export-Initiative" bezeichnet, denn in Liechtenstein selbst würde die Abtreibung verboten bleiben.

Keine Schweizer Lösung

Die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs mit Einführung einer Fristenregelung war am 18. September an der Urne abgelehnt worden. Die Volksinitiative "Hilfe statt Strafe" wurde mit 52 Prozent der Stimmen verworfen.

Eine ebenfalls am Mittwoch im Parlament behandelte Motion, die eine Entkriminalisierung mit Einführung einer Fristenregelung nach Schweizer Modell anstelle des österreichischen verlangt, fand keine Mehrheit. Sie wurde im 25-köpfigen Landtag mit 13 Nein-Stimmen nicht an die Regierung überwiesen.

Die Rolle des Erbprinzen

Die Frage der Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs hat den Kleinstaat in den letzten Monaten intensiv beschäftigt und auch das Fürstenhaus mischte sich ein. Der regierende Erbprinz Alois hatte vor der Volksabstimmung im September erklärt, er lehne die Volksinitiative "Hilfe statt Strafe" ab, und kündigte sein Veto an.

Der Erbprinz hätte die verlangte Änderung des Strafgesetzbuches bei einer Annahme der Initiative durch die Stimmberechtigten nicht unterzeichnet. Womit das geänderte Gesetz nicht hätte in Kraft gesetzt werden können. Und auch die im Parlament hauchdünn abgelehnte Schweizer Lösung wurde auf Schloss Vaduz nicht goutiert.

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