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Lewis Hamilton muss sich nicht wegen Raserei verantworten

Dieser Inhalt wurde am 30. Juni 2010 - 13:00 publiziert
(Keystone-SDA)

Genf - Die Genfer Justiz hat das Verfahren gegen Autorennfahrer Lewis Hamilton eingestellt. Die Schweizer Strassenopfer-Stiftung RoadCross hatte den in Vésenaz GE wohnhaften Formel 1-Piloten angezeigt und gefordert, dass ihm wegen seines Fahrstils auf Schweizer Strassen der Fahrausweis entzogen werde.
Die Anzeige, die RoadCross am 23. Juni eingereicht hatte, richtete sich auch gegen Hamiltons Freundin Nicole Scherzinger. Grund für die Anzeige sind Zitate von Scherzinger in der britischen Boulevard-Zeitung "The Sun". "Wir würden aus der Schweiz ausgewiesen, wenn bekannt würde, wie schnell wir hier schon gefahren sind," heisst es in dem Artikel.
Die Sängerin der Gruppe Pussycat Dolls gab auch an, den Wagen mit den Knien zu steuern und sich während der Fahrt zu schminken. In den Augen von RoadCross sollten bekannte Persönlichkeiten sich ihrer Vorbildfunktion bewusst sein und im Strassenverkehr ein beispielhaftes Verhalten an den Tag legen.
Der Genfer Justiz ist die Beweislage jedoch zu dünn, um den Fall weiter zu verfolgen. Denn RoadCross stützt sich nur auf Aussagen aus den Medien. Es fehlten konkrete Beweise, begründete die Genfer Justiz ihren Entscheid gegenüber der Nachrichtenagentur SDA.

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