Kinderbetreuung kann im Kanton Zürich ausgebaut werden
Zürich - Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Kanton Zürich kann weiter verbessert werden. Mit deutlicher Mehrheit sagten die Stimmberechtigten Ja zu einem bedarfsgerechten Ausbau des familienergänzenden Betreuungsangebotes für Kinder im Vorschulalter.
Mit 62,4 Prozent Ja-Stimmen sprach sich der Souverän für den Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Initiative "Kinderbetreuung Ja" von SP, Grünen, Alternative Liste (AL) und Gewerkschaften aus. 132'905 Stimmende hiessen die Vorlage gut, 80'146 lehnten sie ab.
Die Initiative selber wurde mit einem Nein-Anteil von 65,5 Prozent deutlich bachab geschickt. 74'818 Stimmende sagten Ja zum Volksbegehren; 141'837 lehnten es ab. Die Stimmbeteiligung betrug 27,04 Prozent.
Mit dem Ja zum Gegenvorschlag werden die Gemeinden verpflichtet, für ein bedarfsgerechtes Angebot an familienergänzender Betreuung für Kinder im Vorschulalter zu sorgen. Die Finanzierung erfolgt durch Elternbeiträge und Beiträge der Gemeinden. Über Form und Umfang der Förderung entscheiden die Gemeinden selber.
Eine analoge Regelung gab es bisher bereits im Volksschulgesetz. Das Modell wird nun mit einer Ergänzung im Gesetz über die Jugendhilfe auf den Vorschulbereich ausgedehnt.
Die Initiative wollte mit einem Gesetz über die Kinderbetreuung Kanton und Gemeinden gemeinsam verpflichten, ein bezahlbares Angebot für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu schaffen. Die Kosten sollten auf Kanton, Gemeinden und Eltern verteilt werden.
Betreuungsangebote bestehen im Kanton Zürich derzeit in 120 der 171 Gemeinden. Mehr als die Hälfte der vorhandenen Betreuungsplätze werden in der Stadt Zürich angeboten. 2008 haben die Gemeinden die familienergänzende Betreuung mit 53,4 Millionen Franken subventioniert, davon entfielen 32,3 Millionen Franken auf die Stadt Zürich.