Kein Asyl für chinesischen Ex-Polizisten in der Schweiz
Das Asylgesuch eines ehemaligen chinesischen Polizisten, der einen angeblichen Handel mit Organen von Todeshäftlingen in seinem Land angeprangert hatte, ist abgewiesen worden. Das Bundesamt für Migration (BFM) anerkannte zwar dessen Status als Flüchtling, äusserte aber Zweifel an dessen Aussagen.
Es handle sich um einen inakzeptablen und skandalösen Entscheid, sagte der Anwalt von Nijati Abudureyimu, Philippe Currat, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Publik gemacht hatte den Entscheid die Zeitung "Le Temps" in ihrer Samstagsausgabe.
Das BFM sehe beim Antrag des Ex-Polizisten den Artikel 7 des Asylgesetzes als nicht erfüllt, sagte der Anwalt. Nach diesem Artikel muss der Asylsuchende die Flüchtlingseigenschaft nachweisen oder zumindest glaubhaft machen können.
Der Uigure Abudureyimu darf sich mit einer provisorischen Bewilligung weiter in der Schweiz aufhalten. "Wir werden wahrscheinlich Rekurs beim Bundesverwaltungsgericht einlegen", sagte Currat. Die Rekursfrist läuft bis zum 21. November.
Currat wirft dem BFM mangelnde Kooperationsbereitschaft vor. Das Amt wollte den Fall auf Anfrage nicht kommentieren.
Abudureyimu war 2007 aus China geflohen. Über Dubai, Italien und Norwegen gelangte der Flüchtling in die Schweiz. Das BFM war auf seinen Asylantrag erst nicht eingetreten, weil sich der Mann bereits in anderen Ländern des Dublin-Abkommens aufgehalten hatte. Im September verweigerte Abudureyimu die Ausreise nach Italien.
Er war nach eigenen Angaben von 1993 bis 1997 Zeuge von schrecklichen Vorkommnissen in einer Haftanstalt in Urumqi, der Hauptstadt von Xinjiang. Den Häftlingen seien noch vor dem klinischen Tod Herz, Nieren und Augen entfernt worden, um sie später zu verkaufen, sagte Abudureyimu bei seiner Befragung durch die Migrationsbehörden.