Kantonsgericht verschärft Strafe gegen Ferrari-Raser
St. Gallen - Das St. Galler Kantonsgericht hat die Strafe gegen einen Ferrari-Raser verschärft. Es verurteilte den Multimillionär zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 2300 Franken. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Die Frist, um das Urteil anzufechten, läuft noch bis Ende Januar, wie die zuständige Gerichtsschreiberin auf Anfrage erklärte. Die Strafkammer des Kantonsgerichts beurteilte den Fall in zweiter Instanz. Das Urteil wurde Mitte Dezember verschickt.
Das Gericht sprach den Multimillionär der groben Verkehrsregelverletzung und weiterer Verstösse schuldig. Die Geldstrafe von knapp 300'000 Franken (130 Tagessätze zu 2300 Franken) wurde zur Hälfte unbedingt und zur Hälfte bedingt ausgesprochen, bei einer Probezeit von zwei Jahren.
Das Gericht bezeichnete den Ferrari-Fahrer als "Verkehrsrowdy". Er habe sich aus reiner Lust an der Geschwindigkeit über elementare Strassenverkehrs-Vorschriften hinweggesetzt und damit andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr gebracht, heisst es in der Urteilsbegründung.
Der mehrfach vorbestrafte Raser wurde von der Polizei innerorts mit knapp 100 km/h und ausserorts im Tempo-80-Bereich mit 137 km/h erwischt. Das Kreisgericht Rorschach hatte ihn Ende 2007 zu einer Geldstrafe von 90'000 Franken (30 Tagessätze zu 3000 Franken) verurteilt.