Italien missachtet erneut Urteil des Menschenrechtsgerichts
Strassburg - Italien hat erneut mit der Abschiebung eines Tunesiers gegen eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verstossen und damit Proteste des Europarats hervorgerufen. Alle 47 Europaratsländer müssten die Urteile des Menschenrechtsgerichts einhalten.
Er bedauere diese Entscheidung der Regierung in Rom "zutiefst", betonte der Generalsekretär des Europarats, Thorbjörn Jagland, in einer Mitteilung an die Presse.
Der Gerichtshof für Menschenrechte hatte Rom im Februar aufgefordert, auf die Abschiebung des Mannes zu verzichten. Begründet wurde dies mit möglichen Misshandlungen des Tunesiers in seinem Heimatland.
Trotz dieser Entscheidung wurde der Tunesier, der in Italien eine fünfjährige Haftstrafe wegen Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation verbüsst hatte, Anfang Mai abgeschoben.
Seit 2003 ist dies bereits das fünfte Mal, dass sich die konservative italienische Regierung unter Silvio Berlusconi über ähnliche Anweisungen des Strassburger Gerichts hinwegsetzte und Tunesier abschob. Die Strassburger Urteile sind für alle Europaratsländer bindend.