Navigation

Gymi-Lehrer vom Vorwurf des pornographischen Unterrichts entlastet

Dieser Inhalt wurde am 19. Oktober 2011 - 19:17 publiziert
(Keystone-SDA)

Ein Deutschlehrer soll seine 14- bis 15-jährigen Schüler mit verbotener Pornographie im Unterricht konfrontiert haben. Doch das Bezirksgericht Zürich fand dafür am Mittwoch keinen Beweis und sprach den Lehrer vom Hauptvorwurf frei.

"Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas in der Schweiz möglich ist", erklärte der heute 48-jährige Angeklagte in seinem Schlusswort vor Gericht. Für den langjährigen Deutschlehrer der Kantonsschule Rämibühl in Zürich wurde der Sommer 2009 zu einem Albtraum.

Nach der Anzeige seitens der Mutter einer Schülerin leitete die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung gegen ihn wegen Pornographie ein. Dabei stellte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung auch den privaten Computer des Pädagogen sicher.

Schüler im Übermass mit Sexualität konfrontiert

Der beschuldigte Lehrer wurde bis Ende 2011 freigestellt und im vergangenen August angeklagt. Demnach hatte er seine Schülerschaft im Übermass mit Sexualität konfrontiert. So liess er Bücher wie "Die Menschenfresser" von Marlen Haushofer, "Frühlingserwachen" von Frank Wedekind oder "Warum das Kind in der Polenta kocht" von Aglaja Veteranyi lesen.

Im Rahmen von Prüfungen mussten sich die Schülerinnen und Schüler mit Themen wie Masturbation, Schwangerschaft von 14-Jährigen, inzestuösen Handlungen und Sex mit Gewalt bis zum Tode beschäftigen. Ausserdem führte der Lehrer auch praktische Anlässe durch. So habe er im verdunkelten Schulzimmer indische Musik abgespielt und seinen Zöglingen erklärt, sie dürften sich gegenseitig massieren.

Mit Erfolg Freispruch von Hauptvorwürfen verlangt

Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld und erklärte, dass niemand seinen Unterricht je beanstandet habe. Bei den Büchern handle es sich um Werke der Weltliteratur. Zudem sei gerade die Sexualität bei den Drittklässlern ein wichtiges Thema.

Sein Verteidiger verlangte einen vollen Freispruch. Die Vorwürfe seien gesucht und konstruiert. So habe es sich bei den praktizierten Massagen bloss um harmlose Schultermassagen gehandelt.

Der zuständige Einzelrichter kündigte bei den Hauptvorwürfen einen Freispruch an. Er kritisierte die Staatsanwaltschaft für eine überlange und vor allem "nicht substanzierte Untersuchung". Die besorgte Mutter hätte sich besser an den Lehrer oder an den Rektor gewendet, anstatt strafrechtlich vorzugehen.

Das endgültige Urteil wird erst am Donnerstag gefällt. Dabei geht es noch um zwei Nebenpunkte, so etwa um das Herunterladen von Kinderpornographie aus dem Internet. Dabei soll der Pädagoge mehrere Bilder von nackten Mädchen und Jugendlichen bei zum Teil sexuellen Handlungen auf seinem Computer gespeichert haben.

Passwort ändern

Soll das Profil wirklich gelöscht werden?

Ihr Abonnement konnte nicht gespeichert werden. Bitte versuchen Sie es erneut.
Fast fertig... Wir müssen Ihre E-Mail-Adresse bestätigen. Um den Anmeldeprozess zu beenden, klicken Sie bitte den Link in der E-Mail an, die wir Ihnen geschickt haben.

Entdecken Sie wöchentlich unsere attraktivsten Reportagen

Jetzt anmelden und Sie erhalten unsere besten Geschichten kostenlos in ihren Posteingang.

Unsere SRG Datenschutzerklärung bietet zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung.