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Gutachter vor Gericht wegen eingestürzter Eissporthalle in Bayern

Dieser Inhalt wurde am 15. September 2011 - 17:16 publiziert
(Keystone-SDA)

Mit scharfen Angriffen auf die Anklagebehörde hat der neue Prozess um die Schuldfrage beim verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall in Bayern begonnen. Bei dem Unglück vor über fünfeinhalb Jahren starben 15 überwiegend junge Menschen.

Die Verteidiger erklärten zum Prozessauftakt am Donnerstag, der angeklagte Bauingenieur sei unschuldig. Der heute 58 Jahre alte Gutachter hatte der Dachkonstruktion drei Jahre vor dem Unglück einen "guten" Zustand bescheinigt.

Am 2. Januar 2006 war das unter einer dicken Schneedecke liegende Hallendach eingestürzt. Zwölf Kinder und drei Mütter starben, sechs Menschen wurden schwer verletzt.

Im November 2008 hatte das Traunsteiner Gericht den Konstrukteur des Hallendaches wegen fahrlässiger Tötung zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Den mitangeklagten Gutachter und einen Architekten sprach es frei.

Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, hob das Urteil aber wieder auf. Die Richter monierten, der Bauingenieur habe das Hallendach nicht sorgfältig genug untersucht. Er habe für nur rund 3000 Euro und somit zu einem Bruchteil der sonst üblichen Summe ein "Gefälligkeitsgutachten" angefertigt.

Staatsanwalt Andreas Miller betonte im zweiten Prozess, dem Gutachter hätte auffallen müssen, dass für die Halle ein ungeeigneter Leim verwendet worden war und die Klebeverbindungen nicht mehr hielten.

Verteidiger: Untätige Gemeinde

Die Verteidiger erklärten dagegen, es habe keine Pflicht zu so einer genauen Untersuchung bestanden. Der Gutachter habe nur Sanierungskosten schätzen sollen. Die Katastrophe beruhe auf Fehlern in der Bauausführung und auf der Untätigkeit der Gemeinde.

Sie warfen der Staatsanwaltschaft vor, sie habe Pseudovorermittlungen geführt und mit allen Mitteln zu verhindern versucht, dass auch Bedienstete der Stadt als Halleneigentümerin strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Inzwischen können sie wegen Verjährung nicht mehr angeklagt werden. "Ich habe kein Vertrauen in eine objektive Verhandlungsführung der Staatsanwaltschaft", sagte ein Verteidiger.

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