Geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anerkennen
Bern - Amnesty International fordert das eidgenössische Parlament auf, die geschlechtsspezifische Verfolgung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender als Asylgrund ins Gesetz aufzunehmen. In vielen Ländern drohten diesen Menschen Verfolgung, Tod und Folter.
AI formulierte das Anliegen in einer Petition, die von 2600 Personen unterzeichnet und am Dienstag der Bundeskanzlei übergeben wurde. In vielen Ländern würden Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität verhaftet, verhört, gefoltert oder sogar mit dem Tod bestraft, schreibt AI.
Als Beispiele nennt Amnesty Iran, Mauretanien, Nigeria, Katar, Saudiarabien, Sudan und Jemen, die homosexuelle Akte immer noch mit dem Tod bestraften. "In anderen Staaten sitzen Menschen aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermuteten sexuellen Orientierung im Gefängnis."
Nach Feststellungen von AI wird der speziellen Situation dieser Menschen bei der Behandlung von Asylgesuchen in der Schweiz nicht genügend Rechnung getragen. Deshalb seien geschlechtsspezifische Verfolgungsgründe im Gesetz zu verankern.
Ohne eine gesetzliche Anerkennung dieser spezifischen Verfolgung sei zu befürchten, dass die Schweiz weiterhin Asylsuchende zurückschicke, "auch wenn diesen Personen im Herkunftsland Verfolgung, Folter und Tod drohen."