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Gericht spricht junge Zürcherin von Tötung ihres Vaters frei

Dieser Inhalt wurde am 27. Oktober 2011 - 12:13 publiziert
(Keystone-SDA)

Die junge Frau, die 2009 in Oberrieden ZH ihren Vater erschoss, ist am Donnerstag freigesprochen worden. Es habe eine klare Notwehrsituation bestanden, in der die Abwehr mit der Waffe "angemessen und verhältnismässig" gewesen sei, befand das Bezirksgericht Horgen.

Die 24-Jährige, die nach der Tat etwa siebeneinhalb Monate in Untersuchungshaft sass, erhält 7585 Franken Schadenersatz und 23'000 Franken Genugtuung. Der Staatsanwalt hatte eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren beantragt. Ob er das Urteil weiterziehen wird, liess er nach der Urteilseröffnung noch offen.

Aus nichtigem Anlass hatte sich der Konflikt in der Wohnung der Familie am 1. Oktober 2009 entwickelt. Um sich den Beschimpfungen des aggressiven und streitsüchtigen Vaters zu entziehen, zog sich die Tochter zunächst in ihr Zimmer zurück. Der alkoholisierte Mann folgte ihr aber, wurde in der lautstarken Auseinandersetzung handgreiflich und verletzte sie leicht.

Als er das Zimmer kurz verliess, suchte die junge Frau das Telefon, um die Polizei zu alarmieren. Dieses fand sie nicht, aber einen Revolver, den sie ein halbes Jahr zuvor erworben und im Zimmer versteckt hatte. Der Vater, ein 150 Kilogramm schwerer Kampfsportler, habe "Ich bringe dich um!" geschrien und sei "mit einem Blick wie ein Tier" wieder ins Zimmer gerannt, sagte sie am ersten Prozesstag am Dienstag.

Verständnis gezeigt

Weil sie keine Fluchtmöglichkeit hatte, gab sie in Todesangst vier Schüsse auf den Angreifer ab. Es sei absolut glaubhaft, dass sie Angst um ihr Leben gehabt habe, sagte der Gerichtsvorsitzende in der Urteilsbegründung. In dieser Notwehrsituation habe sie den Angriff des aggressiven Vaters, der ihr Leben bedrohte, mit der Waffe abwehren dürfen.

Eine andere Abwehrmöglichkeit habe es in diesem Moment nicht mehr gegeben. Aufgrund der Todesgefahr sei sie berechtigt gewesen, ohne Warnschuss direkt zu schiessen, sagte der Richter.

Die damals 22-jährige Frau flüchtete nach der Tat panikartig zu einer Freundin und wurde dort kurz darauf verhaftet. Der Vater starb noch in der Wohnung. Die Tatwaffe wurde zwei Tage später gefunden. Den Revolver hatte die junge Frau fünf Monate vor der Tat legal in einem Waffengeschäft erworben.

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