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Gegen Lohndrückerei: GAV für Maler und Gipser allgemeinverbindlich

Dieser Inhalt wurde am 27. September 2010 - 12:51 publiziert
(Keystone-SDA)

Bern - Der Bundesrat hat den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Maler- und Gipsergewerbe für allgemeinverbindlich erklärt. Damit verpflichtet erstmals ein grosser Schweizer Branchenvertrag alle Arbeitgeber zur Hinterlegung einer Kaution, was vor Lohndrückerei schützen soll.
Ab 1. Oktober müssen auch Selbstständige eine Kaution von 10'000 Franken hinterlegen. Gleichzeitig hat der Bundesrat ausländischen Fachverbänden und Firmen das Recht abgesprochen, gegen schweizerische Branchenverträge Beschwerde einzulegen, wie Bundesratssprecher André Simonazzi am Montag auf Anfrage Angaben der Gewerkschaft Unia bestätigte.
Beide Entscheide stärkten die flankierenden Massnahmen gegen Lohndumping entscheidend, freute sich die Unia. Gegen diese Regelungen hatten drei deutsche Arbeitgeberorganisationen Einsprache erhoben, was laut der Gewerkschaft das bewährte sozialpartnerschaftliche System der Gesamtarbeitsverträge in der Schweiz ausgehebelt hätte.
Mit der Kautionspflicht werde die Ahndung von Vertragsverletzungen massiv erleichtert. Bislang sei es für die paritätischen Kontrollorgane der Sozialpartner nahezu unmöglich gewesen, entsprechende Bussen bei ausländischen Unternehmen einzutreiben, schreibt die Unia.
Arbeitnehmervertreter hatten im Juni gemeinsam mit Arbeitgebern Alarm geschlagen, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU zunehmend missbraucht werde. Unlautere Konkurrenz durch Scheinselbstständige aus dem Ausland, für die kein GAV und damit keine Mindestlohn gelte, gefährde immer mehr die Existenz von Schweizer KMU.
Nach dem Erfolg für die Schweizer Maler und Gipser fordert die Unia nun, dass die Kautionspflicht in allen Bau- und Gewerbebranchen eingeführt wird.

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