Freispruch oder lebenslänglich für Mutter der Zwillinge gefordert
Zürich - Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe wegen mehrfachen Mordes fordert Staatsanwalt Markus Oertle im Zürcher Zwillingsmordprozess. Im Strafvollzug soll die Angeklagte eine Therapie absolvieren.
Vor dem Zürcher Geschworenengericht erläuterte der Ankläger in seinem Pladoyer minutiös seine Version der Vorgänge an Weihnachten 2007 in Horgen. Die Angeklagte 36-jährige Mutter der getöteten Zwillinge sei aufgrund aller Untersuchungen und Begutachtungen zweifelsfrei die Täterin. Ein Einbruch könne ebenso ausgeschlossen werden wie eine Täterschaft des Vaters.
Da die Frau nach wie vor ihre Unschuld beteuert, muss das Gericht aufgrund von Indizien urteilen. Diese müssen - vergleichbar mit einzelnen Puzzleteilen - ein klares Gesamtbild ergeben. Die Geschworenen und Berufsrichter dürfen "keinen vernünftigen Zweifel" mehr haben, auch wenn einzelne Teilchen fehlen.
Der Rechtsvertreter des Vaters der toten Kinder forderte für seinen Mandanten eine Genugtuung von einer viertel Million Franken sowie Schadenersatz in der Höhe von rund 17'400 Franken. Es sei schwierig, die "schreckliche Tag" in Zahlen zu quantifizeren, aber nötig, sagte der Anwalt.
Als nächstes kommt die Verteidigerin zu Wort. Das Urteil wird am Freitag eröffnet.