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Franzose muss für Tötung und Verbrennung 13 Jahre hinter Gitter

Dieser Inhalt wurde am 07. Oktober 2011 - 18:58 publiziert
(Keystone-SDA)

Ein 38-jähriger Franzose ist am Freitag vom Genfer Strafgericht zu dreizehn Jahren Haft verurteilt worden. Er soll 2010 einen Mann erstochen und den Leichnam verbrannt haben, um die Spuren zu beseitigen. Er wurde der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen - bei leicht verminderter Zurechnungsfähigkeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Jahre gefordert. Sie kündigte umgehend an, den Fall weiterzuziehen. Staatsanwalt Yves Bertossa sprach von einer sehr milden Strafe für einen Täter, der keine ernsthafte Reue zeige.

Die Tat ereignete sich im Januar 2010. Der Franzose hatte das spätere Opfer in dessen Wohnung aufgesucht, um Schulden einzutreiben. Dabei handelte es sich um 900 Franken, die aus einem Rauschgiftgeschäft stammten.

Weil der Mann das Geld nicht hatte, sei es zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen, die sich zu einer Rauferei entwickelt habe. Dies sagte der Angeklagte vor Gericht. Das Opfer habe dabei eine Geste gemacht, als ob es etwas ergreifen wolle. Deshalb habe er mit dem Messer zugestochen.

Lappen mit Alkohol getränkt und angezündet

Er liess von seinem Opfer jedoch selbst dann nicht ab, als er ihm die Kehle durchschnitten hatte. Laut Anklage hatte der Leichnam Verletzungen an Kopf, Oberkörper, Händen und Beinen.

Nach der Tat wusch er sich die Hände und durchwühlte die Wohnung. Dabei entwendete er 100 Gramm Haschisch und eine Jacke mit einer Brieftasche. Bevor er die Wohnung verliess, tränkte er noch zwei Lappen mit Alkohol und zündete sie an. Den einen Lappen warf er zur Leiche und den anderen ins Schlafzimmer.

Der 38-Jährige, der keine Berufsausbildung hat, verrichtete kleineren Arbeiten in Garagen und verkaufte Haschisch. Damit finanzierte er seinen eigenen Drogen- und Alkoholkonsum. Seine Frau, der er nie von seiner Heroinabhängigkeit erzählte, war in erster Linie jedoch für das Haushaltseinkommen verantwortlich. Der Verurteilte ist zudem Vater eines kleinen Mädchens.

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