Föderalistische Vielfalt bei der Abgabe ungültiger Wahlzettel
Rund jeder 77. Wahlzettel ist bei den Nationalratswahlen im letzten Jahr für ungültig erklärt worden. Die Bundeskanzlei liess die Ursachen untersuchen und kam zu folgendem Schluss: Die Gründe sind so vielfältig wie die kantonalen Wahlregelungen.
32'868 Personen haben bei den Nationalratswahlen 2011 falsch gewählt. Gemessen an den fast 2,5 Millionen Stimmberechtigten, die im vergangenen Oktober an die Urne gingen, ist dies eine relativ kleine Zahl. Im Vergleich mit den Wahlen im Jahr 2007 blieb die Quote mit 1,3 Prozent sogar konstant.
Dennoch seien über 30'000 Falschwähler zu viel, fand die Bundeskanzlei. Sie liess eruieren, welche Fehler die Schweizerinnen und Schweizer bei ihrer Stimmabgabe gemacht hatten.
Das Resultat: Häufig wurden Wahlzettel für ungültig erklärt, weil der Stimmausweis nicht unterschrieben wurde, wie Bundeskanzlei-Sprecherin Ursula Eggenberger am Montag sagte. Sie bestätigte damit einen Bericht in den Zeitungen "Tages-Anzeiger" und "Der Bund".
Der wichtigste Grund war jedoch, dass die Wählenden gleich mehrere Wahlzettel in die Wahlcouverts legten. Ein solches Vorgehen wird in den meisten - jedoch nicht in allen - Kantonen für ungültig erklärt.
Kantonale Unterschiede
Auffällig ist: Die Quote der ungültig erklärten Wahlzettel schwankt je nach Kanton stark. In den Innerschweizer Kantonen Schwyz, Glarus und Uri war fast jede 25. Stimme ungültig. In Zug, Jura, Neuenburg, Bern und Appenzell Ausserrhoden war es nur etwa jeder 200. Wahlzettel.
Doch nicht nur die Zahl der falsch ausgefüllten Wahlzettel variiert. Auch die Gründe für eine Ungültigkeitserklärung unterscheiden sich, da sie sowohl bundesrechtlich als auch nach kantonalen Regeln definiert sind.
Im schweizerischen Wahlsystem gebe es rund dreissig kantonale Ungültigkeitsgründe, sagt Eggenberger. "Hinzu kommen die Regelungen auf Bundesebene, die im Bundesgesetz über die politischen Rechte festgehalten sind."
Ziel der Untersuchung war es, bei den nächsten Nationalratswahlen die Zahl ungültig eingelegter Wahlzettel "möglichst tief zu halten und wo möglich zu verringern", so Eggenberger.
Im Hinblick auf den nächsten Wahlgang im Jahr 2015 sucht der Bund nun den Kontakt mit den Kantonen. "Die Bundeskanzlei möchte den Austausch über die 'best practices' fördern", sagte Eggenberger zum weiteren Vorgehen.
Bessere Wahlanleitungen
Eine Möglichkeit wäre auch, die Untersuchungsergebnisse in die eidgenössischen und die kantonalen Wahlanleitungen einfliessen zu lassen. So wird derzeit zum Beispiel geprüft, ob künftig in den Anleitungen steht, der Wahlzettel müsse den Namen mindestens eines Kandidaten enthalten.
Eine Harmonisierung der Wahlgesetze "von oben" sieht die Bundeskanzlei nicht vor. Der Grund: Die Ständeratswahlen sind Angelegenheit der Kantone; gemäss Bundesverfassung gestalten die Kantone ihre Wahlverfahren souverän.
Da die Nationalratswahlen am gleichen Tag stattfinden wie die Ständeratswahlen - mit Ausnahme des Kantons Appenzell Innerrhoden -, passe sich der Bund seit 1848 der kantonalen Gesetzgebung an. "Damit gilt für die Bürger am Abstimmungssonntag nur eine Regel - das ist für den Bürger nicht verwirrend", sagt Eggenberger.