Finma untersucht grenzüberschreitendes Finanzgeschäft genauer
Zürich - Nach dem Debakel der UBS in den USA, wo die Grossbank Kunden beim Steuerbetrug half und schliesslich in den Hammer der US-Justiz lief, nimmt die Finma Banken und Versicherer genauer unter Lupe: Sie verlangt die Einhaltung ausländischen Aufsichtsrechts im grenzüberschreitenden Finanzgeschäft.
Banken, Versicherer und andere Finanzdienstleister müssten ihr grenzüberschreitendes Finanzdienstleistungsgeschäft einer vertieften Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der damit verbundenen Risiken unterziehen, schreibt die Eidg. Finanzmarktaufsicht Finma in einem am Freitag veröffentlichten Positionspapier.
Die Institute hätten Massnahmen zu treffen, um diese Risiken zu eliminieren oder zu minimieren. "Als Aufsichtsbehörde erwartet die Finma, dass insbesondere das ausländische Aufsichtsrecht befolgt und für jeden Zielmarkt ein konformes Dienstleistungsmodell definiert wird", sagte Finma-Geschäftsleitungsmitglied Urs Zulauf vor den Medien in Genf.
Dies kann Folgen haben: So hätten sich bereits zahlreiche Schweizer Institute wegen des Risikos entschieden, bestimmte Kategorien von US-Kunden nicht mehr zu bedienen oder gewisse Dienstleistungen nicht mehr anzubieten, sagte Zulauf.
Kontrolle nötig
Das Personal von Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern müsse geschult werden, welche Geschäfte in den einzelnen Ländern erlaubt oder verboten seien. Die Einhaltung dieser Weisungen sei zu kontrollieren, sagte Zulauf.
Zudem sei ein griffiges Sanktionsregime zur Ahndung von Verstössen einzuführen. Auch die Vergütungsmodelle müssten so ausgestaltet werden, dass sie die Einhaltung der Vorschriften (Compliance) nicht bestraften, sondern förderten, sagte Zulauf.
Die Finma werde künftig vermehrt prüfen, wie die beaufsichtigten Institute den Risiken in ihrem grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft begegnen würden, macht die Behörde deutlich. Denn die Rechts- und Reputationsrisiken aus diesem Geschäft hätten in den letzten Jahren stark zugenommen.