EU-Kommission will mit Fischerei-Reform Überfischung stoppen
Die EU-Kommission will die europäische Fischerei reformieren und die Überfischung stoppen. Ein "weiter wie bisher" gebe es nicht, sagte die EU-Fischereikommissarin Maria Damanaki am Mittwoch vor den Medien in Brüssel.
75 Prozent der Fischbestände sind überfischt, im Mittelmeer betreffe dies sogar 82 Prozent der Bestände. Die bisherige Fischereipolitik habe nicht der Nachhaltigkeit gedient, sagte Damanaki. Kurzfristige, nationale Eigeninteressen standen im Vordergrund.
Deshalb sei eine "flächendeckende Überarbeitung" der gemeinsamen Fischereipolitik der EU nötig. "Sonst sehen unsere Kinder die Fische nicht mehr auf dem Teller, sondern nur noch auf Bildern", erklärte die griechische Kommissarin.
Die Konsumentinnen und Konsumenten sind laut Damanaki Teil der Reform. Sie sollen künftig wissen, aus welcher Region der Fisch kommt und ob es sich um Frischfang oder um ein tiefgekühltes Produkt handelt.
Keine Rückwürfe - kleinere Flotten
In den Vorschlägen der Kommission ist vorgesehen, dass die Befischung der Bestände bis spätestens 2015 "auf ein nachhaltiges Niveau" gebracht wird. Die Fangquoten sollen nach wissenschaftlichen Gutachten und Daten festgelegt werden.
Das war zwar schon bisher der Fall. Allerdings setzten sich die EU-Länder bei der Festlegung der Quoten letztlich häufig darüber hinweg.
Gestoppt werden sollen die so genannten "Rückwürfe" unerwünschter Fische. In einigen Bereichen betragen diese nach Angaben von Damanaki 60 Prozent der Fänge. Künftig müssen die Fischer alle Fische, die sie fangen, an Land bringen.
Zudem schlägt die Kommission kleinere Flotten vor. Denn die meisten Fischbestände würden wegen zu grosser und zu leistungsfähiger Fangflotten überfischt.
Die Kommissarin wehrte sich am Mittwoch gegen den Vorwurf, die Vorschläge würden viele Fischer den Job kosten. "Machen wir weiter wie bisher, würde eine Mehrheit der Unternehmen nicht überleben", sagte sie. Jetzt gehe es darum, andere Wege zu finden, die Arbeitsplätze in der Fischerei zu erhalten.
Dem Reformpaket müssen das EU-Parlament und die EU-Länder im Ministerrat zustimmen. Als Ziel nennt die Kommission ein Inkrafttreten des neuen Rechtrahmens bis zum 1. Januar 2013.