Deutscher Staat darf umstrittene Steuer-CDs für Ermittlungen nutzen
Karlsruhe - Der Staat darf angekaufte Steuer-CDs für Ermittlungen gegen Steuersünder nutzen, auch wenn die Daten ursprünglich illegal beschafft worden sind. Dies hat das deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss entschieden.
Anlass war die Klage eines deutschen Bürgers, dessen Wohnung 2008 aufgrund einer Anordnung des Amtsgerichts Bochum durchsucht worden war. Der Anfangsverdacht hatte sich aus den Daten aus Liechtenstein ergeben.
Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.
Die deutschen Finanzbehörden hatten mehrere solche CD mit Banken-Daten aus Liechtenstein und der Schweiz angekauft. Mit beiden Ländern wurden inzwischen neue Doppelbesteuerungs-Abkommen ausgehandelt. Mit der Schweiz wird noch eine Lösung für Fälle aus der Vergangenheit gesucht.