Carl Hirschmann blitzt mit Beschwerde vor Bundesgericht ab
Der Zürcher Jetsetter und Millionenerbe Carl Hirschmann muss versprechen, seine Ex-Freundin nicht zusammenzuschlagen. Als Sicherheit muss er eine halbe Million Franken Kaution hinterlegen. Das hat das Bundesgericht entschieden.
Die Richter in Lausanne wiesen damit eine Beschwerde Hirschmanns gegen eine vom Zürcher Bezirksgericht verfügte Friedensbürgschaft ab. Eine Friedensbürgschaft ist eine vorsorgliche Massnahme, die ein Delikt verhüten soll.
Der Fall geht zurück auf eine Nacht im Januar 2010: Hirschmann soll in einem Zürcher Club gegenüber einer Drittperson gedroht haben, seine Ex-Freundin zusammenzuschlagen. Vor Gericht argumentierte er, er habe seit dem Tod seines Vaters ein verantwortungsvolles Erbe angetreten und andere Dinge im Kopf, als jemanden zu verprügeln.
Das Bundesgericht urteilte dagegen, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass für die Ex-Freundin keine Gefahr mehr bestehe. Dies gelte umso mehr, weil Hirschmann und die Frau bei einem früheren Zusammentreffen vor Gericht zeigten, dass sie noch immer sehr emotional aufeinander reagierten.
Weiterer Gerichtstermin steht bevor
Bricht Hirschmann sein Versprechen innert zwei Jahren, fliesst das Geld in die Staatskasse. Hält er es ein, bekommt er die Summe zurück. Der Millionär war diesen Februar bereits mit einem Rekurs vor dem Zürcher Obergericht gescheitert.
Für Hirschmann ist der Fall mit dem Bundesgerichtsentscheid zur Friedensbürgschaft noch nicht abgeschlossen. Die Gerichtsverhandlung zur Sache ist erst auf September angesetzt. Er muss sich dann auch wegen sexueller Nötigung zweier Frauen sowie sexuellen Handlungen mit einem Kind verantworten.
Der Jetsetter wurde bereits Ende 2009 verurteilt. Das Basler Strafgericht auferlegte ihm eine bedingte Geldstrafe wegen Körperverletzung und Tätlichkeiten.