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Bundesstrafgericht spricht "Sonntag"-Journalisten frei

Dieser Inhalt wurde am 18. August 2011 - 17:32 publiziert
(Keystone-SDA)

Das Bundesstrafgericht hat einen Journalisten der Zeitung "Der "Sonntag" vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. Er hatte gestützt auf ein vertrauliches fedpol-Dokument Bundesanwalt Erwin Beyeler belastet.

In dem Artikel vom 11. Juli 2010 hatte der stellvertretende "Sonntag"-Chefredaktor Sandro Brotz über die Verstrickung von Noch-Bundesanwalt Erwin Beyeler im Fall des ominösen Informanten Ramos berichtet, der in der Affäre Holenweger eine Rolle spielte.

Er stützte sich dabei auf ein ihm zugespieltes und als vertraulich klassifiziertes Dokument des Bundesamtes für Polizei (fedpol). Aus dem fraglichen Aktenstück sollte hervorgehen, dass Beyeler als früherer Chef der Bundeskriminalpolizei bei der Verpflichtung des Ex-Drogenbarons Ramos involviert gewesen sei.

10'000 Franken Entschädigung

Das fedpol erstattete in der Folge Anzeige gegen den Journalisten wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen. Der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt Pierre Cornu auferlegte ihm im vergangenen Februar mittels Strafbefehl 500 Franken Busse sowie 220 Franken Gebühren.

Auf Einsprache von Brotz hat ihn nun das Bundesstrafgericht am Donnerstag vom Vorwurf der Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen freigesprochen. Brotz erhält eine Entschädigung von 9890 Franken. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden

Cornu hatte ebenfalls ein Verfahren gegen unbekannt wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses eingeleitet, dass er später dann einstellte. Die Bundesversammlung hatte Mitte Juni die Wiederwahl Beyelers abgelehnt. Derzeit läuft das Bewerbungsverfahren für den neuen Bundesanwalt oder die neue Bundesanwältin.

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