Bundesrat verzichtet auf neue Strafnorm gegen rassistische Symbole
Bern - Der Bundesrat verzichtet auf eine neue Strafnorm gegen rassistische Symbole. Das hat er entschieden, weil eine solche Bestimmung nach seiner Auffassung nur schwer anwendbar wäre. Es sei nicht möglich, rassistische Symbole klar zu definieren.
Nach geltendem Recht ist der Gebrauch von Symbolen wie Hitlergruss oder Hakenkreuzen untersagt, wenn mit ihnen öffentlich für eine rassistische Ideologie geworben wird. Neu wäre das Verwenden von rassistischen Symbolen - auch in abgewandelter Form - in der Öffentlichkeit in jedem Fall strafbar geworden.
Gebüsst werden sollte auch, wer solche Symbole herstellt, in die Schweiz einführt, durch das Land transportiert oder ausführt. In der Vernehmlassung sprach sich zwar eine Mehrheit grundsätzlich für diese Verschärfungen aus.
Gleichzeitig wurden jedoch gewichtige Bedenken laut, wie das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) schrieb. Die Begriffe "rassistische Symbole" und "Abwandlungen davon" machten es schwierig, die neue Strafnorm umzusetzen, hiess es.
Es gebe bekannte und weniger bekannte Symbole, aber auch unbekannte sowie neue und zum Verwechseln ähnliche. Aus Sicht des Bundesrates ist eine klare Definition nicht möglich. Es gehe um die Meinungsäusserungsfreiheit, und gerade deshalb müsste die Strafnorm so bestimmt wie möglich gefasst sein.