Bundesrat lehnt Ferien-Initiative ohne Gegenvorschlag ab
Bern - Die Arbeitnehmenden in der Schweiz sollen nach Ansicht des Bundesrats nicht allesamt Anrecht auf mindestens sechs Wochen Ferien haben. Der Bundesrat lehnt die Ferien-Initiative des Gewerkschaftsdachverbands Travail.Suisse ab.
Die Landesregierung hat zudem entschieden, dem im Juni 2009 eingereichten Volksbegehren "6 Wochen Ferien für alle" keinen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Der Bundesrat teilt die Meinung der Initianten, dass von der gestiegenen Arbeitsproduktivität auch die Arbeitnehmenden profitieren sollen.
Er mag aber nicht entscheiden, wie die Arbeitgeber sie den Arbeitnehmenden weitergeben sollen. Dabei stünden nicht einseitig Ferien im Vordergrund. Für viele Arbeitnehmende sei die tägliche Arbeitszeit beziehungsweise die Höhe des Lohns ein Kriterium, das mindestens ebenso wichtig sei, argumentiert der Bundesrat.
Es sei zwar unbestritten, dass Ferien zum Wohlbefinden der Arbeitnehmenden und damit zu deren Gesundheit beitragen würden. Ein Anspruch auf längere Ferien allein erweise sich aber nicht zwingend als vorteilhaft.
Beispielsweise garantierten längere Ferien nicht, dass der Arbeitgeber zusätzliches Personal anstelle. Sehe er davon ab, bedeuteten längere Ferien auch längere Arbeitszeiten und zusätzlichen Stress am Arbeitsplatz.
Gemäss heutigem Obligationenrecht stehen den Arbeitnehmenden in der Schweiz pro Jahr vier Wochen Ferien zu. Wer unter 20 Jahre alt und berufstätig ist, hat Anspruch auf fünf Wochen Ferien. Arbeitgeber können aber auch mehr Ferien gewähren. In Branchen mit Gesamtarbeitsverträgen gelten insbesondere für ältere oder langjährige Arbeitnehmende oft günstigere Ferienregelungen.