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Bund will zentrale Zeugenschutzstelle einrichten

Dieser Inhalt wurde am 17. November 2010 - 11:34 publiziert
(Keystone-SDA)

Bern - Der Bundesrat plant die Einrichtung einer zentralen Zeugenschutzstelle. Er hat am Mittwoch die Botschaft zum Europarats-Übereinkommen gegen Menschenhandel und zum Bundesgesetz über ausserprozessualen Zeugenschutz verabschiedet.
Gefährdete Zeuginnen und Zeugen sollen - nicht nur bei Menschenhandel - auch ausserhalb des Strafverfahrens geschützt werden. Die geplante Zeugenschutzstelle wird für die einheitliche Durchführung von Zeugenschutzprogrammen zuständig sein.
Daneben wird sie die Kantone beraten und unterstützen, wenn Personen geschützt werden müssen, die nicht in ein Zeugenschutzprogramm aufgenommen werden können.
In der Vernehmlassung waren die Ratifizierung des Übereinkommens des Europarates gegen Menschenhandel und die im Bundesgesetz vorgesehene Schaffung der Zeugenschutzstelle mehrheitlich begrüsst worden, wie das Bundesamt für Polizei (fedpol) schreibt. Das Übereinkommen bezweckt die Bekämpfung aller Formen von Menschenhandel auf zwischenstaatlicher Ebene.
Es setzt Mindeststandards beim Strafrecht, bei der Opferhilfe sowie beim Ausländerrecht. Die Schweiz erfüllt diese Standards bereits weitgehend. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf stellte der Bundesrat nur beim ausserprozessualen Zeugenschutz fest.
Dieser soll nicht nur für Zeuginnen und Zeugen von Menschenhandel gelten, sondern für alle Personen, die aufgrund ihrer Mitwirkung in einem Strafverfahren einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sind und ohne deren Angaben die Strafverfolgung unverhältnismässig erschwert wäre.

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