Billettverkauf im Zug am Dezember nicht mehr möglich
Was im Regionalverkehr längst üblich ist, gilt ab Dezember im ganzen Bahnverkehr: Passagiere können auch in Fernverkehrszügen kein Billett mehr lösen. Wer ohne Ticket reist, gilt als Schwarzfahrer und bezahlt einen Zuschlag von mindestens 90 Franken.
Strecken- oder Klassenwechsel sind aber weiterhin auch nach Antritt der Reise möglich. Wer sein GA oder Halbtax vergisst, bezahlt 5 Franken und kann das Abo später am Schalter vorweisen, wie der Verband für öffentlichen Verkehr (VöV) am Montag mitteilte. Nicht möglich ist dies bei übertragbaren Abonnementen, Junior- oder Enkel-Karten und dem "Gleis 7".
Graufahrer, die mit einem 2.-Klasse-Ticket in der 1. Klasse reisen, bezahlen 70 Franken Zuschlag. Auch Irrfahrten gelten nicht als Schwarzfahrt, der Zuschlag beläuft sich auf 10 Franken.
Der VöV begründet die Billettpflicht damit, dass die Zugbegleiter wegen des wachsenden Passagieraufkommens nicht mehr alle Tickets kontrollieren könnten. Ohnehin lösten derzeit nur zwei von 1000 SBB-Reisenden ihr Billett im Zug.