BFM muss Asylgesuch neu prüfen - bisherige Abklärungen lückenhaft
Bern - Das Bundesamt für Migration (BFM) muss das Asylgesuch eines algerischen Guantánamo-Häftlings auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts neu prüfen. Das Gericht wirft dem Bundesamt vor, die Hintergründe des Falles nur unzureichend abgeklärt zu haben.
Der Algerier war 2002 in Peshawar von den pakistanischen Sicherheitskräften verhaftet und an die Amerikaner übergeben worden. Er wurde er ins amerikanische Militärgefängnis Guantánamo auf Kuba überführt, wo er sich heute noch befindet. Von dort reichte er 2008 über seinen Schweizer Anwalt ein Asylgesuch ein.
Vor einem Jahr wies das BFM das Gesuch ab und verweigerte dem Mann gleichzeitig eine Einreisebewilligung. Den Entscheid begründete es damit, dass es dem Gesuchsteller zumutbar sei, sich anderswo um eine Aufnahme zu bemühen.
Abgesehen davon spreche auch das öffentliche Interesse der Schweiz gegen seine Einreise und eine Asylgewährung. Die USA würden ihm vorwerfen, für den bewaffneten Arm der mit Al Qaida verbundenden Organisation "Lashgar-E-Taiba" tätig gewesen zu sein.
Der Algerier selber hatte in seinem Aslygesuch behauptet, nur für den humanitären Teil dieser Gruppierung gearbeitet zu haben, was vom BFM zunächst nicht grundsätzlich angezweifelt wurde. Erst in seiner späteren Stellungsnahme ans Bundesverwaltungsgericht zeichnete es vom Betroffenen ein ganz anderes Bild.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Mann nun Recht gegeben und die Sache zur Neubeurteilung ans BFM zurückgeschickt. Die Richter in Bern lasten dem BFM an, zentrale Fragen zum tatsächlichen Hintergrund des Betroffenen bisher unbeantwortet gelassen und eine mangelhafte Begründung geliefert zu haben.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht sind gegenwärtig noch zwei weitere Asylbeschwerden von Guantánamo-Häftlingen hängig. Am vergangenen Mittwoch hatte der Bundesrat entschieden, einen in Guantánamo inhaftierten Usbeken aufzunehmen.