Bedingte Freiheitsstrafe für Brienzer "Hanf-Lotti"
Eine als "Hanf-Lotti" bekannte Gärtnerin aus Brienz ist am Donnerstag vom Gericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Ihr wurde vorgeworfen, im grossen Stil drogenfähigen Hanf angebaut und verkauft zu haben.
Ihr Geschäftspartner erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten. Das Kreisgericht Interlaken-Oberhasli sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass die beiden mehrere Jahre lang THC-reiche Hanfstecklinge namentlich an Hanfläden oder Besitzer von Indoor-Anlagen verkauften.
Die 55-jährige Hauptangeklagte beteuerte vor Gericht ihre Unschuld. Die Pflanze habe sie stark fasziniert, und sie habe den Ehrgeiz entwickelt, möglichst alle Teile der Hanfpflanze zu nutzen. Dies brachte ihr bald den Ruf einer Hanf-Pionierin ein.
Erhebliches Verschulden
Das Gericht schenkte den Unschuldsbeteuerungen indessen nur bedingt Glauben. Sie und ihr Geschäftspartner hätten nicht danach gefragt, was die Kunden mit dem Hanf-Stecklingen machten und so mindestens in Kauf genommen, dass die Pflanzen zur Herstellung von Drogen verwendet würden, sagte der Einzelrichter bei der Urteilsbegründung.
Er ging von einem erheblichen Verschulden aus. Den Umsatz, den die beiden aus dem florierenden Hanf-Geschäft generierten, schätzte er mit 800'000 Franken allerdings deutlich geringer ein als die Untersuchungsbehörden. Diese gingen von rund 2 Mio. Franken aus.
Der schwunghafte Handel endete im Mai 2004, als die Polizei bei einer Razzia mehr als 60'000 Stecklinge beschlagnahmte.