Bankiers für "too big to fail"-Verordnungen - mit einer Ausnahme
Die Schweizer Banken unterstützen im Grundsatz die Massnahmen des Bundes, um die Finanzstabilität zu erhöhen; allerdings müssten kumulative Auswirkungen vermieden werden. Abgelehnt wird die Revision der Eigenmittelverordnung in Bezug auf das Hypothekargeschäft.
Am Montag lief die Frist für die Anhörung zu vier Verordnungen ab, die vor allem den Eigenkapitalbedarf von Banken betreffen. Dabei geht es um die "Too big to fail"-Thematik, die Umsetzung von Basel III, die so genannten antizyklischen Eigenkapital-Puffer und die Eigenmittelunterlegung im Hypothekarmarkt.
Drei der vier Regulierungsvorhaben werden grundsätzlich unterstützt, wie die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) am Montag mitteilte. Die Revision der Eigenmittelverordnung in Bezug auf das Hypothekargeschäft hingegen lehnt die SBVg "in dieser Form als nicht zielführend" ab.
Auswirkungen auf Hypothekarkunden unklar
Beide zur Diskussion gestellten Varianten für eine verschärfte Risikogewichtung bestimmter Hypothekarkredite wiesen gewichtige Mängel auf.
So seien die negativen Auswirkungen auf Hypothekarkunden und die Realwirtschaft nicht zuverlässig abzuschätzen. Auf eine zusätzliche Verschärfung der Eigenkapital-Anforderungen in diesem Bereich sei deshalb zu verzichten, auch um eine Kumulation neuer regulatorischer Anforderungen mit ähnlicher Zielsetzung zu verhindern.
Kritik der Kantonalbanken
Auch der Verband der Schweizerischen Kantonalbanken (VSKB) befürwortete in einer Mitteilung vom Montag grundsätzlich eine starke Eigenmittel-Ausstattung der Banken. Die Mehrheit der Kantonalbanken verfüge traditionell über Eigenmittel weit über den Mindestanforderungen.
Unverzichtbar sei jedoch, dass die verschiedenen Komponenten der Eigenmittel-Anforderungen aufeinander abgestimmt seien und in ihrer Gesamtheit dazu führten, dass die verlangte Eigenmittel-Ausstattung in einem sachgerechten Verhältnis zum Risikoprofil einer Bank stehe. Diesen Anforderungen genüge die vom Eidg. Finanzdepartement vorgelegte, vierteilige Revision der Eigenmittelverordnung nicht, schreibt der VSKB.
Der VSKB fordert daher in seiner Stellungsnahme eine systematische Überarbeitung der umfassenden Revision der Eigenmittelverordnung (Umsetzung Basel III), der Änderung der Eigenmittelverordnung zur Einführung eines antizyklischen Puffers sowie der Änderungen als Folge der "Too big to fail"-Gesetzgebung. Erwartet werde eine neue Vorlage auf Basis einer Gesamtkonzeption, in welcher die einzelnen Instrumente korrekt aufeinander abgestimmt seien, schreibt der VSKB.