Ausbrecher sollte offenbar keinen Ausgang mehr bekommen
Der in Gorgier NE entwichene Straftäter hätte keinen begleiteten Ausgang mehr erhalten sollen. Er habe entschieden zu flüchten, nachdem er vom neuen Haftregime erfahren habe, gaben die Waadtländer und Neuenburger Kantonspolizeien am Freitag in Lausanne vor den Medien bekannt.
Die Polizei nahm den 64-jährigen verurteilten Mörder und Vergewaltiger am Freitagmorgen gegen 10.30 Uhr in einem Restaurant in Rasses VD fest. Er hatte sich nach viertägiger Flucht selber gestellt und das Personal des Restaurants gebeten, die Polizei zu rufen.
Er sei die seit einigen Tagen im Waadtländer Jura gesuchte Person. Daraufhin wurde der Polizeiposten des in der Nähe gelegenen Ortes Ste-Croix alarmiert, um den Mann zu verhaften.
Polizeikorps aus der ganzen Schweiz und dem benachbarten Frankreich hatten mit Unterstützung des Grenzwachtkorps sowie eines Helikopters der Schweizer Armee fieberhaft nach dem Straftäter gesucht. Er wird als äusserst gefährlicher Mörder und Vergewaltiger eingestuft.
Nach der Festnahme des Geflüchteten zeigten sich die Waadtländer und Neuenburger Kantonspolizeien erleichtert und zufrieden über die gelungene Zusammenarbeit. Nach ersten Erkenntnissen dürfte sich der Täter zur Flucht entschlossen haben, nachdem er erfahren hatte, dass sein Haftregime geändert werden sollte. Demnach sollte er offenbar keinen Ausgang mehr erhalten.
Gefängnisleitung muss zurücktreten
Nach dem Ausbruch des Mörders und Vergewaltigers treten der Direktor der Strafanstalt Bellevue in Gorgier NE und sein Stellvertreter mit sofortiger Wirkung zurück. Der Neuenburger Staatsrat Jean Studer hatte sie zu diesem Schritt aufgefordert.
Die Leiter hätten ihre Posten auf Bitte des Neuenburger Justiz- und Polizeidirektor Jean Studer zur Verfügung gestellt, teilte die Neuenburger Staatskanzlei am Freitag mit. Der Gefängnisdirektor Raphael Dubois und sein Stellvertreter Didier Leuba räumen ihre Posten mit sofortiger Wirkung.
Grund für die Freistellungen ist die Administrativuntersuchung, die der Kanton Neuenburg zu den Umständen der Flucht des 64-jährigen Mannes eröffnet hat. Dabei stellte sich laut Staatskanzlei heraus, dass die Gefängnisdirektion nicht die der Gefährlichkeit des Täters entsprechenden Massnahmen getroffen habe.