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Auch Ständerat will Integrationspolitik vorantreiben

Dieser Inhalt wurde am 10. März 2011 - 10:38 publiziert
(Keystone-SDA)

Die Praxis bei der Integration von Ausländerinnen und Ausländern soll vereinheitlicht werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat einer entsprechenden Motion zugestimmt, jedoch in abgeänderter Form.

Anders als der Nationalrat möchte der Ständerat die allgemeinen Bestimmungen zur Integration nicht zwingend in einem eigenen Integrationsrahmengesetz regeln. Die kleine Kammer will auf Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission dem Bundesrat auch erlauben, die Regeln ins Ausländergesetz und in die 16 von Integrationsfragen betroffenen Spezialgesetze (etwa Jugendförderungs-, Berufsbildungs- und diverse Sozialverischerungsgesetze) aufzunehmen.

Diese Bestimmungen gehörten ins Ausländergesetz, wo schon heute Integrationsfragen geregelt seien, sagte Ständerat Rolf Büttiker (FDP/SO). Dies umso mehr, als die geplanten Gesetzesänderungen zu keiner Kompetenzverschiebung von den Kantonen zum Bund führen dürften. Damit nehme der Rat auch die Ängste der Kantone ernst, die eine Beschneidung ihrer Kompetenzen befürchteten.

Widerstand der Kantone

Diese Argumentation kommt nach Ansicht von Maximilian Reimann (SVP/AG) einem "Buebetrickli" gleich. Die Kantone hätten unmissverständlich gesagt, dass sie in Integrationsfragen keine neuen Kompetenzen des Bundes wünschten, sagte Reimann. Unterstützt wurde er vom Präsidenten des Gemeindeverbandes Hannes Germann (SVP/SH): Weder Kantone noch Gemeinden brauchten den "Drohfinger des Bundes, sagte Germann.

Justizministerin Simonetta Sommaruga, die noch dieses Jahr Vorschläge zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik vorlegen will, signalisierte Bereitschaft, die Motion in der abgeänderten Version entgegenzunehmen.

Bislang hatte der Bundesrat die Motion abgelehnt, weil er sich nicht darauf festlegen lassen wollte, ob er die Neuerungen in ein Integrationsrahmengesetz giesst oder im Ausländergesetz regelt.

Der Rat folgte dem Antrag seiner Kommission und hiess die Motion in abgeänderter Form mit 22 zu 12 Stimmen gut. Die Vorlage geht zur Bereinigung in den Nationalrat zurück.

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