Auch Selbständigerwerbende sollen Anspruch auf Kinderzulagen haben
Bern - Auch Selbständigerwerbende sollen Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen haben. Mit 95 zu 68 Stimmen hat der Nationalrat eine entsprechende Gesetzesänderung gutgeheissen.
Die Konkretisierung einer Initiative von alt Nationalrat Hugo Fasel (CSP/FR) soll dem Prinzip "ein Kind, eine Zulage" zum Durchbruch verhelfen. Das Anfang 2009 in Kraft getretene Familienzulagengesetz mit bundesweiten Mindestansätzen schreibt für Selbständigerwerbende keine Familienzulagen vor.
Die Gesetzesänderung sieht nun vor, dass sich Selbständigerwerbende wie die Arbeitgeber einer Familienausgleichskasse anschliessen müssen. Sie erhalten die gleichen Zulagen wie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nicht vom Einkommen abhängig.
Finanziert werden die neuen Familienzulagen durch prozentuale Beiträge der Selbständigerwerbenden auf der Basis des AHV-pflichtigen Einkommens. Die Kantone können die Beiträge der Selbständigerwerbenden auf einem bestimmten Einkommen plafonieren.
Die Mehrheit im Nationalrat vertrat die Auffassung, dass dies der Gerechtigkeit diene. Zwischen 50'000 und 100'000 Kinder erhielten keine Zulagen, weil ihre Eltern selbständigerwerbend seien, sagte Jacqueline Fehr (SP/ZH). Kinderzulagen stärkten die Familien.
Verschiedene Rednerinnen und Redner betonten, dass sich die selbständige Erwerbstätigkeit in den vergangenen Jahren gewandelt habe. Selbständig seien nicht nur Anwälte, sondern auch schlechter verdienende Coiffeusen.