Auch in der Schweiz setzen die Behörden Spionage-Software ein
Auch in der Schweiz haben die Behörden schon Spionage-Software von jener Art eingesetzt, die in Deutschland derzeit für Schlagzeilen sorgt. Das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) bestätigte am Donnerstagabend entsprechende Berichte von "tagesschau.sf.tv" und "20 Minuten Online".
"Die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und des Kantons Zürich haben in einzelnen Fällen solche Software zur Klärung schwerer Verbrechen eingesetzt", sagte EJPD-Sprecher Guido Balmer. Dies sei auf Anordnung der zuständigen Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Bundesanwaltschaft und mit Genehmigung des Zwangsmassnahmengerichts geschehen.
Mit sogenannten Trojanern, die in Deutschland für Schlagzeilen sorgten, können etwa die Tastaturanschläge mitgelesen, die Festplatte gescannt oder Computer-Mikrofon in eine Wanze verwandelt werden. In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht deren systematische Anwendung für verfassungswidrig erklärt. Dass verschiedene Bundesländern Trojaner zur Überwachung von Verdächtigen benutzt hatten, löste eine Datenschutz-Affäre aus.
Rechtslage umstritten
Ob es in der Schweiz für Spionage-Software eine ausreichende Rechtsgrundlage gibt, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaften, welche die Massnahme anordnen, stützen sich auf Artikel 280 der Schweizerischen Strafprozessordnung. Dieser Artikel hält fest, dass die Staatsanwaltschaft "technische Überwachungsgeräte" einsetzen kann, um Gespräche abzuhören oder aufzuzeichnen.
Vor der neuen Strafprozessordnung, die seit Jahresbeginn gilt, gab es laut EJPD eine Bestimmung über den Einsatz technischer Überwachungsgeräte, unter welche auch Spionage-Software subsumiert werden konnte. Was die Bundesanwaltschaft betreffe, handle es sich um Fälle auf Basis dieser Bestimmung, also vor dem 1. Januar 2011,
20 Internetüberwachungen pro Jahr
Im Jahr 2010 wurden rund 11'000 solche Überwachungen durchgeführt. Bei den meisten davon handelte es sich um Telefonüberwachungen. Internetüberwachungen werden laut Koch rund 20 Mal im Jahr angeordnet.