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Anklage gegen drei Schweizer wegen Dreifachmord von Grenchen

Dieser Inhalt wurde am 16. September 2011 - 11:26 publiziert
(Keystone-SDA)

Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat zwei Männer und eine Frau wegen mehrfachen Mordes und anderen Straftaten im Zusammenhang mit dem Dreifachmord von Grenchen SO angeklagt. Wann es zum Gerichtsprozess kommt, ist noch nicht festgelegt.

Den drei Hauptbeschuldigten werden neben mehrfachem Mord auch qualifizierter Raub sowie strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und Raub vorgeworfen, wie die Solothurner Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte.

Bei den Männern handelt es sich um heute 26 und 34 Jahre alte Schweizer. Die Frau ist 50 alt und ebenfalls Schweizerin. Die beiden Männer hatten am 5. Juni 2009 bei einem Raubüberfall in Grenchen SO eine dreiköpfige Familie getötet.

Opfer waren eine 55-jährige Frau, deren 60-jähriger Ehemann sowie die 35-jährige Tochter des Paares. Der Mann wurde erschossen, die beiden Frauen erstickt. Die beiden Männer hatten die Tat im August 2009 gestanden.

Die 50-Jährige war gemäss Staatsanwaltschaft nicht unmittelbar an der Tat beteiligt. Sie soll jedoch als Drahtzieherin fungiert haben. Die Angeklagte hat zugegeben, an der Planung des Raubes beteiligt gewesen zu sein, bestreitet jedoch, in diesem Zusammenhang die Tötung der drei Opfer in Auftrag gegeben zu haben.

Männer schuldeten Frau rund 20'000 Franken

Anlass des Raubes waren rund 20'000 Franken Schulden der beiden Männer gegenüber der Frau, wie der zuständige Staatsanwalt Jan Gutzwiller am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte. Im Frühling 2009 habe die Frau die Männer immer mehr unter Druck gesetzt.

Um ihr Geld zurückzubekommen, habe die Frau den Plan entworfen, die Familie in Grenchen SO auszurauben. Das Trio sei davon ausgegangen, dass die Familie wegen ihrer Beteiligung an Schenkkreisen immer wieder über grössere Summen Bargeld verfüge, hielt Gutzwiller fest.

Beute machten sie jedoch lediglich 5000 Franken und einige hundert Euro, wie Aussagen der Frau zu entnehmen seien. Alle drei Angeklagten seien selbst in Schenkkreise verwickelt gewesen und deshalb auch wegen Verstosses gegen das Lotteriegesetz angeklagt. Der 34-Jährige und die 50-Jährige müssten sich zudem wegen Verstössen gegen das Waffengesetz verantworten.

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