Ärzte und Apotheker ringen im Aargau um Medikamentenabgabe
Im Aargau tobt zwischen Ärzten und Apothekern ein Zwist über die Abgabe von Medikamenten. Die Ärzte wollen das kantonale Selbstdispensationsverbot per Volksinitiative aufheben. Am Dienstag haben die Apotheker eine Gegeninitiative eingereicht.
Das Begehren "Miteinander statt Gegeneinander" sei von 47'334 Personen unterschrieben worden, teilte der Aargauische Apothekerverband am Dienstag mit. Die Unterschriften wurden der Staatskanzlei übergeben. Notwendig wären 3000 gewesen.
Die hohe Zahl von Unterschriften bedeutet Rekord für den Kanton Aargau. Die bisherige Höchstmarke erreichte eine Volksinitiative im Jahr 1949 mit 30'875 Unterschriften. Damals ging es um eine Revision des Steuergesetzes.
Die Initiative will in der Verfassung verankern, dass die Versorgung mit Medikamenten grundsätzlich durch die Apotheker erfolgt. Der Arzt soll die Diagnose stellen und Therapie festlegen, der Apotheker liefere Medikamente, hielt der Apothekerverband fest.
Bei einer Aufhebung des Verbots von Selbstdispensation würden Medikamente nur noch von Ärzten verkauft, sagte Fabian Vaucher, Präsident des Apothekerverbands, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Dies gefährde in den 110 Aargauer Apotheken über 500 Arbeitsplätze. Der Apothekerverband nennt das Begehren der Ärzte deshalb "Zusatzverdienstinitiative". Der Aargau kennt traditionell keine Selbstdispensation.
Ärzte dürfen rezeptpflichtige Pillen und Salben den Patienten nur in Notfällen abgeben oder falls die nächste Apotheke über eine Stunde mit dem öffentlichen Verkehr entfernt ist. Der Grosse Rat hatte das 2009 bei der Beratung des Gesundheitsgesetzes bestätigt.
Medikamentenabgabe auf Bundesebene ausgeklammert
Auf Bundesebene wurde die umstrittene Frage der Selbstdispensation aus der Revision des Eidgenössischen Heilmittelgesetzes ausgeklammert, um die Vorlage nicht zu gefährden.
Im Kanton Zürich war eine Volksinitiative der Ärzte für die Medikamentenabgabe in den Städten Zürich und Winterthur 2008 vom Volk angenommen worden. Ausserhalb dieser Städte durften Ärzte schon vorher Medikamente abgeben.
Zürcher Apothekerverbände hatten den Volksentscheid bis vor Bundesgericht angefochten. Das Bundesgericht lehnte die Beschwerde vergangene Woche jedoch letztinstanzlich ab. Die neue Regelung tritt im Kanton Zürich ab 2012 in Kraft.