Ab 2011 brauchen alle Pferde einen Pferdepass
Bern - Wer sich mit Schweizer Pferden länger als sieben Tage in der EU aufgehalten hat, braucht ab Januar für die Rückkehr ein amtstierärztliches Zeugnis. Dies gilt auch für Pferde aus der EU bei Aufenthalten in der Schweiz.
Bislang verlangten die Behörden nur ein Zeugnis bei Aufenthalten ab einem Jahr. Nun wird die Frist auf sieben Tage verkürzt, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) mitteilte. Ab 2011 müssen zudem alle Pferde in einer zentralen Datenbank registriert werden; zudem brauchen sie einen Pferdepass. Die Massnahmen sind Teil eines Pakets, mit dem die Seuchenvorsorge gestärkt werden soll.
Verschiedene Pferdeseuchen wie die Pferdepest, das West Nil Fieber oder die Equine Infektiöse Anämie könnten bei einer Einschleppung verheerende Folgen für die Pferdepopulation haben, schreibt das BVET.
Die Equine Infektiöse Anämie wurde 2010 mehrfach nach Deutschland eingeschleppt, über Pferde aus Rumänien. Seit Oktober ist deshalb der Import von Pferden aus Rumänien in die Schweiz grundsätzlich verboten.