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"Parkhausmörderin" laut Zürcher Obergericht nicht therapierbar

Dieser Inhalt wurde am 26. März 2010 - 09:36 publiziert
(Keystone-SDA)

Zürich - Die lebenslange Verwahrung der 37-jährigen "Parkhausmörderin" wird nicht zugunsten einer stationären Therapie aufgehoben. Dies hat das Zürcher Obergericht entschieden. Es erklärte die Serienmörderin für "nicht therapierbar."
Ein positives Urteil hätte der Frau nach zehn Jahren Isolationshaft im Frauengefängnis Hindelbank BE wieder Kontakt zu Mithäftlingen und eine Therapie ermöglicht. Dies bleibt ihr nun aber verwehrt.
Im Dezember 2001 wurde die Frau zu lebenslanger Verwahrung verurteilt, weil sie eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellte. Sie hatte in Zürich zwei Frauen umgebracht und eine weitere lebensgefährlich verletzt. Zudem hatte sie rund 50 Brände gelegt.
Das Bundesgericht hatte 2008 aufgrund des neuen Strafgesetzbuches eine Neubeurteilung der "Parkhausmörderin" verlangt. Die neuen Verwahrungsregeln verlangen, dass jeder Verwahrte von einem Gericht neu begutachtet wird und allenfalls in eine offenere Station mit Therapie verlegt wird.
Seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes wurden im Kanton Zürich 16 Verwahrungen in stationären Therapien umgewandelt.

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