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Alkohol-Promille bleiben Parlaments-Sache

Die Regierung wollte die Promille-Grenze wissenschaftlich festlegen und nicht politisch ausmarchen. Keystone

Nicht die Regierung, sondern das Parlament soll die Alkohol-Promille-Grenze im Strassenverkehr festlegen. Mit 20 zu 14 Stimmen hat sich der Ständerat dem Nationalrat angeschlossen. An obligatorischen Weiterbildungskursen für Neulenker hielt er fest.

Dieser Inhalt wurde am 25. September 2001 publiziert

Der Bundesrat will die Promillegrenze von 0,8 auf 0,5 senken. Nach dem Beschluss beider Kammern braucht es dazu neu eine Verordnung der eidgenössischen Räte. Im ersten Umgang hatte der Ständerat die Kompetenz des Bundesrates bestätigt, wogegen der Nationalrat für die Zuständigkeit des Parlaments eingetreten war.

Die Promillegrenze sei eine politisch wichtige Frage, die im Parlament entschieden werden müsse, sagte Kommissions-Präsident Hans Hess (FDP/OW). Bundespräsident Moritz Leuenberger hielt dem erfolglos entgegen, dass die Promillegrenze das Resultat "wissenschaftlicher Erkenntnisse" und deswegen gerade kein Politikum sei.

Auch eine Kommissions-Minderheit setzte sich vergeblich für die bisherige und "bewährte" Zuständigkeit des Bundesrates ein. Die Grenze der Fahrtüchtigkeit sei lebensentscheidend, sagte Theo Maissen (CVP/GR). Darüber lasse sich nicht demokratisch verhandeln wie über einen Steuersatz.

Weiterbildung ist keine Strafe

In einem andern zentralen Punkt blieb der Ständerat bei der Revision des Strassenverkehrs-Gesetzes mit 24 zu 15 Stimmen hart: Zu Weiterbildungskursen während der dreijährigen Probezeit sollen alle Neulenker aufgeboten werden. Der Nationalrat sieht dies nur für Lenker vor, die eine zumindest verwarnungswürdige Widerhandlung begangen haben.

Junglenker und Junglenkerinnen hätten ein zweieinhalbmal höheres Unfallrisiko, argumentierte Maissen für die siegreiche Kommissionsmehrheit. Es sei psychologisch falsch, aus der Weiterbildung eine Strafe zu machen. Auch Hans Hofmann (SVP/ZH) und Verkehrsminister Leuenberger verteidigten das Obligatorium.

Nicht jeder Neulenker sei ein Rowdy, gab Hess als Sprecher der Kommissionsminderheit vergeblich zu bedenken. Der Neulenker müsse sich so oder so über genügende Fahrkenntnisse ausweisen. Wer die Probezeit klaglos überstehe, sollte deshalb das Billett definitiv erhalten. This Jenny (FDP/GL) lehnte eine "Kollektivhaftung wegen schwarzer Schafe" ab.

Gegen den Stau

Einverstanden war der Ständerat mit der vom Nationalrat nachgeschobenen Bestimmung, nach welcher der Bundesrat auf dem ganzen Strassennetz von nationaler Bedeutung Verkehrslenkungsmassnahmen anordnen kann. Er verlangt für solche Massnahmen gegen den Stau aber eine vorgängige Anhörung der Kantone.

Die Vorlage geht mit der Differenz betreffend Weiterbildung und mehreren kleineren Divergenzen zurück in den Nationalrat.

swissinfo und Agenturen

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