Aktives Wahlrecht
Dieser Inhalt wurde am 22. Mai 2007 publiziert
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Das Recht der mündigen Bürgerinnen und Bürger, die 200 Mitglieder des Nationalrats und die 46 des Ständerats zu wählen. Für die Wahl des Nationalrats gilt eidgenössisches, für die des Ständerats kantonales Recht. Die Mitglieder der übrigen Bundesbehörden werden von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt.
(Quelle: Glossar Bundesbehörden)

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