Affäre Friederich eskaliert
Der wegen Geldwäscherei inhaftierte Schweizer Botschafter in Luxemburg gibt zu, Belege "korrigiert" zu haben. Den Vorwurf der Geldwäscherei bestreitet er.
Botschafter Peter Friederich hat ein Teilgeständnis abgelegt. Im vergangenen Jahr soll er bei einer Luxemburger Bank Gelder in der Höhe von rund 750'000 US-Dollar (1,25 Mio. Franken) auf sein Konto einbezahlt haben. Laut Bundesanwaltschaft war ihm dieses Geld von einer Drittperson übergeben worden.
Fingierte Belege und gefälschte Unterschrift
Gegen Friederich wird nun auch wegen des Verdachts auf Urkundenfälschung ermittelt, wie Hansjürg Mark Wiedmer, Informationschef der Bundesanwaltschaft, am Dienstag vor den Medien bestätigte. Denn der Diplomat habe eingeräumt, der Luxemburger Bank fingierte Belege unterbreitet zu haben, um die Herkunft der einbezahlten Gelder zu erklären.
Laut Wiedmer täuschte er mit den Belegen private Warenverkäufe an Bekannte vor. Dabei habe er die Unterschrift eines angeblichen Käufers gefälscht. Diesen Sachverhalt habe Botschafter Friederich in den Ermittlungen gestanden. Den Vorwurf der Geldwäscherei bestreite er hingegen.
Die genaue Herkunft der einbezahlten Gelder müsse nun geklärt werden. Man gehe allerdings davon aus, dass Friederich bei möglichen Verfehlungen als Privatperson und nicht in der Rolle des Botschafters gehandelt habe. Zudem gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung, betonten sowohl die Bundesanwaltschaft wie auch das Schweizerische Aussenministerium (EDA).
Friederichs Anwalt: Korrektur nicht Fälschung
Gegenüber dem "Tages-Anzeiger" zeigte sich der Anwalt von Botschafter Friederich über die Äusserungen der Bundesanwaltschaft erstaunt. Peter Friederich habe ihm versichert, er habe "nie etwas gefälscht". Und er habe auch kein solches Geständnis abgelegt. Richtig sei bloss, dass er an den Belegen auf Wunsch der Bank gewisse Korrekturen angebracht habe.
Man habe die Bundesanwaltschaft am Montag informell um Freilassung von Friederich ersucht, sagte Anwalt Jean-René Mermoud am Mittwoch gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati wollte mit Blick auf die laufende Untersuchung noch nicht antworten.
"Sollten wir nicht bis kommenden Montag eine Antwort von der Bundesanwaltschaft erhalten, reichen wir formellen Antrag bei der zuständigen Stelle ein", sagte Mermoud weiter. Die Forderung nach Friederichs Freilassung sei bei dessen zweiter Vernehmung gestellt worden.
Friederich sei zur lückenlosen Zusammenarbeit mit den Untersuchungs-Behörden bereit. Er verstehe daher nicht, warum man den Botschafter weiter in U-Haft halte, sagte Mermoud.
Dokumente beschlagnahmt, Konten blockiert
Im Laufe der Ermittlungen waren weitere Personen einvernommen worden. Auf Veranlassung der Bundesanwaltschaft habe die Bundeskriminalpolizei Ende letzter Woche Hausdurchsuchungen im Schweizer Domizil des Botschafters sowie in verschiedenen diplomatischen Räumlichkeiten der Schweiz in Luxemburg durchgeführt, hiess es bei der Bundesanwaltschaft.
Opfer einer Inszenierung?
Der 60-jährige Peter Friederich befindet sich seit einer Woche in der Schweiz in Untersuchungshaft. Er ist von Aussenminister Joseph Deiss bis auf weiteres von seinem Posten in Luxemburg suspendiert worden. Sein Anwalt teilte mit, der Botschafter sei möglicherweise Opfer einer Inszenierung. Der Luxemburger Finanzplatz habe mit der Denunzierung von Peter Friederich der EU seine Fähigkeit zeigen wollen, die Geldwäscherei zu bekämpfen.
Der Anwalt sagte, Friederich sei während seiner über 30 Jahre beim EDA immer ein loyaler und tüchtiger Verteidiger der Interessen der Schweiz gewesen. Er sei überzeugt, dass die Ermittlung der Tatsachen die Unschuld des Diplomaten zeigen werde.
swissinfo und Agenturen

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