Abstimmungs-Beschwerden ohne Chance
Die Beschwerdeflut gegen das Abstimmungsresultat über die biometrischen Pässe ist bisher ohne Wirkung geblieben. Bis am Dienstag wiesen acht Kantone alle eingegangen Beschwerden ab. In keinem Fall wurde eine Nachzählung angeordnet.
50,1% der Stimmberechtigten hatten der Einführung der biometrischen Pässe am 17. Mai zugestimmt. Da Ja kam mit einem Unterschied von lediglich 5504 Stimmen zu Stande.
In 22 Kantonen gingen danach über 460 Beschwerden gegen das Abstimmungsergebnis ein. Die Abstimmung sei aufgrund des knappen Resultats nochmals durchzuführen, mindestens seien die Stimmen nachzuzählen, verlangten die Beschwerdeführer.
Inzwischen wiesen acht Kantonsregierungen alle Abstimmungs-Beschwerden ab. Die Schwyzer und die Waadtländer Regierungen hatten ihre Entscheide letzte Woche getroffen. Keine Chance hatten die Eingaben auch in den Kantonen St. Gallen, Solothurn, Graubünden, Glarus, Schaffhausen und Basel-Stadt, wie deren Regierungen am Dienstag bekanntgaben.
Ein knappes Abstimmungsergebnis allein sei noch kein Verfahrensmangel und kein Grund für eine Nachzählung, argumentierten die Regierungen. Weiter hiess es, dass keine Unregelmässigkeiten festgestellt worden seien.
swissinfo.ch und Agenturen

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