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15 Monate Zuchthaus unbedingt für Mossad-Agenten beantragt

Abhörmaterial, welches die Mossad-Agenten in Bern zu montieren versuchten. Keystone

Der Mossad-Agent, der im Februar 1998 in einem Vorort Berns bei einem Lauschangriff ertappt worden war, soll wegen Spionage mit 15 Monaten Zuchthaus unbedingt bestraft werden.

Dieser Inhalt wurde am 06. Juli 2000 - 13:34 publiziert

Dies beantragte der stellvertretende Bundesanwalt Felix Bänziger am Donnerstag (06.07.) vor Bundesstrafgericht. Bentals Anwalt Ralph Zloczower plädierte auf Freispruch.

Bänziger forderte einen Schuldspruch wegen verbotener Handlungen für einen fremden Staat, politischen Nachrichtendienstes sowie wiederholten Gebrauchs verfälschter ausländischer Ausweise. Der Ankläger verlangte weiter zehn Jahre Landesverweis, eine Busse von 5'000 Franken sowie die Übernahme der gesamten Verfahrenskosten. Der Angeklagte ist geständig. Die Anträge der Verteidigung wurden für den Nachmittag erwartet, das Urteil für den (morgigen) Freitag.

Bänziger beantragte weiter, dass die von Israel geleistete Kaution von drei Millionen Franken für die bedingte Haftentlassung des Agenten im April 1998 erst nach dem Antritt der Freiheitsstrafe freizugeben beziehungsweise mit den Verfahrenskosten zu verrechnen sei. Der Ankläger sprach von einem schweren Fall von Spionage, hielt dem Agenten aber zu Gute, dass er auf Anordnung des Mossad gehandelt habe.

Den Verzicht auf eine bedingte Freiheitsstrafe begründete Bänziger mit dem Umstand, dass der Angeklagte seine Identität nicht bekannt gegeben hat. Damit könne auch keine Prognose über sein künftiges Verhalten gestellt werden. Als geradezu zynisch kritisierte der Ankläger die von der israelischen Generalstaatsanwalt vorgelegte schriftliche Erklärung, dass der Agent nie mehr irgendwelche Straftaten in der Schweiz verüben werde.

Die beiden Verteidiger forderten am Donnerstag zudem eine angemessene Entschädigung sowie die Übernahme der Verfahrenskosten durch die Eidgenossenschaft. Die beim gescheiterten Lauschangriff vom Februar 1998 sichergestellten Gegenstände müssten vernichtet werden, sofern sie nicht zurückerstattet würden. Und die Kaution von drei Millionen Franken, die Israel geleistet hatte, sei samt Zinsen freizugeben.

swissinfo und Agenturen

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