"Religiöses ist nicht nur Privatsache"
Am 10. Juni stimmt das Volk über die Aufhebung des 127-jährigen Bistumsartikels ab. Bundesrat und Parlament wollen ihn ersatzlos streichen, der Evangelische Kirchenbund (SEK) hingegen fordert einen Religionsartikel.
Das Verhältnis des Bundes zu Kirchen und anderen Religions-Gemeinschaften müsse in der Verfassung geregelt werden, forderte der Präsident des SEK-Rates, Thomas Wipf, am Dienstag (24.04.) an einer Medienkonferenz.
Kirchen und Religionsgemeinschaften tragen laut SEK wesentlich zum Zusammenhalt und zur Entwicklung von Gesellschaft und Staat bei. Dies solle in der Bundesverfassung positiv gewürdigt und das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit ergänzt werden.
Zudem solle das Selbst-Bestimmungsrecht und die Gleichbehandlung der Kirchen und anderen Glaubens-Gemeinschaften in der Bundesverfassung festgehalten werden.
Keine Parole des SEK
Der SEK verzichtet auf eine Abstimmungs-Empfehlung für den 10. Juni. Die Streichung führe dazu, dass der Heilige Stuhl künftig weitgehend allein über Schweizer Bistumsfragen entscheiden könne. Nach Ansicht des SEK-Rates liegt es an den Katholikinnen und Katholiken zu entscheiden, ob sie dies wollen.
Der Bundesrat und das Parlament haben bei der Eröffnung des Abstimmungs-Kampfes einen alternativen Religionsartikel verworfen und empfehlen für die Abstimmung eine ersatzlose Streichung des Bistumsartikels. Der Bistumsartikel verletze die Rechtsgleichheit und das Völkerrecht und schränke die Religionsfreiheit ein, hatte Bundesrätin Ruth Metzler gesagt.
swissinfo und Agenturen

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